Bussenliste des Bundes
Eine Ordnungsbusse kostet höchstens 300 Franken. Die Frage ist, ob Sie eine bekommen.
Die Schweiz kennt zwei Welten. In der einen steht Ihr Verstoss in der Bussenliste des Bundes: fester Betrag, Ihr Einkommen spielt keine Rolle, kein Eintrag, kein Ausweisentzug. In der anderen nicht — und dann ist es kein teurerer Zettel, sondern ein Strafverfahren mit Administrativmassnahme. Diese Seite zeigt, wo die Grenze verläuft, aus dem Wortlaut der Erlasse.
- CHF 300Höchstbetrag einer OrdnungsbusseOBG Art. 1 Abs. 4
- CHF 600Ab diesem Gesamtbetrag geht alles ins StrafverfahrenOBG Art. 5 Abs. 2
- 30 TageBedenkfrist zum BezahlenOBG Art. 6 Abs. 1
- 427Bepreiste Tatbestände in der BussenlisteOBV Anhang 1
Der Kern
Bei Geschwindigkeit hört die Bussenliste auf — und zwar früh
Die Leiter der Ordnungsbussen kennt drei Zonen, und jede endet an einem festen Punkt. Darüber gibt es keine höhere Ordnungsbusse: es gibt keine mehr.
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| Zone | Ordnungsbusse bis | Höchster Betrag | Ziffer |
|---|---|---|---|
| Innerorts | +15 km/h | CHF 250 | 303.1 |
| Ausserorts und Autostrassen | +20 km/h | CHF 240 | 303.2 |
| Autobahnen | +25 km/h | CHF 260 | 303.3 |
Was das heisst
Über der Obergrenze gibt es keine teurere Ordnungsbusse
OBG Art. 1 Abs. 2 · SVG Art. 16 Abs. 2
Ehrlichkeitshinweis
Was diese Seite nicht sagt
Drei Dinge, die andere Rechner behaupten und das Gesetz nicht hergibt.
Keine Punkte
Die Schweiz hat kein Punktesystem und kein Punkteregister. An dessen Stelle steht die Kaskade der Administrativmassnahmen nach SVG Art. 16–16d.
Keine km/h-Stufen
Welche Überschreitung als leicht, mittelschwer oder schwer gilt, steht in keinem Erlass. Das Gesetz definiert die drei Stufen rein qualitativ; die Zahlenmatrix stammt aus der Rechtsprechung.
Kein Tagessatz
Die Höhe eines Tagessatzes bemisst das Gericht nach Einkommen, Vermögen, Lebensaufwand und Existenzminimum. Diese Seite nennt den gesetzlichen Rahmen und rechnet nichts aus.